Hilfsnavigation




Voraussetzungen 17.04.2024


Eine obligatorische Streitschlichtung müssen Sie durchzuführen, wenn es sich um eine der folgenden Streitigkeiten handelt:

bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten,,

Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden, oder

zivilrechtliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).