Voraussetzungen 17.04.2024
Eine obligatorische Streitschlichtung müssen Sie durchzuführen, wenn es sich um eine der folgenden Streitigkeiten handelt:
bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten,,
Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden, oder
zivilrechtliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).