An wen muss ich mich wenden? 05.04.2024
Zuständige Stelle für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Welche dies ist, kann hier online ermittelt werden:
Stadt Sarstedt
Steinstraße 22
D-31157 Sarstedt
Telefon: 05066 805-0
Telefax: 05066 805-70
E-Mail: rathaus@sarstedt.de
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1355991114107- 011885330
Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuständige Stelle für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Welche dies ist, kann hier online ermittelt werden: