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Welche Fristen muss ich beachten? 05.04.2024


Antragsfrist: Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums, ihres visumsfreien Aufenthalts oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis – in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes – beantragt werden.

Geltungsdauer: Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes erteilt, der zwischen sechs und 18 Monate dauern kann.