Was sollte ich noch wissen? 01.05.2024
Kinder von Grundsicherungs-Empfangenden, die selbst im „Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)“-Leistungsbezug stehen, müssen online einen gesonderten „Bildungs- und Teilhabe-HzL-Antrag“ stellen.
Stadt Sarstedt
Steinstraße 22
D-31157 Sarstedt
Telefon: 05066 805-0
Telefax: 05066 805-70
E-Mail: rathaus@sarstedt.de
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1355991114107- 011885330
Erklärung zur Barrierefreiheit
Kinder von Grundsicherungs-Empfangenden, die selbst im „Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)“-Leistungsbezug stehen, müssen online einen gesonderten „Bildungs- und Teilhabe-HzL-Antrag“ stellen.