Hilfsnavigation




Verfahrensablauf 01.05.2024


  • Sie konkretisieren Ihren Bedarf für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Ihrer örtlich zuständige Stelle (z.B. Sozialamt) oder über das OnlinePortal.
  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Ihrer örtlich zuständige Stelle (z.B. Sozialamt) oder über das OnlinePortal ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Bedarf und errechnet Ihre Bedarfe.
  • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Bedarf und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Wurde Ihr Bedarf bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
  • In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dazu ist eine Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben können.
  • Wurde Ihr Bedarf bewilligt, erfolgt die Kostenübernahme je nach individuellem Fall durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter oder Geldleistungen.