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Welche Fristen muss ich beachten? 24.04.2024


Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans erhalten haben. In der Regel werden Betriebspläne befristet zugelassen. Ist eine langfristige Planbarkeit nicht gegeben, kann es notwendig sein in kurzen Zeitabständen, beispielsweise alle 2 Jahre, einen neuen Hauptbetriebsplan einzureichen. Der Hauptbetriebsplan kann für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren aufgestellt werden. Eine Zulassung erfolgt je nach Einzelfall für zunächst bis zu 4 Jahren. Weitere Verlängerungen sind rechtzeitig gesondert zu beantragen.