Teaser 01.04.2024
EU- und EWR-Bürger, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.
Stadt Sarstedt
Steinstraße 22
D-31157 Sarstedt
Telefon: 05066 805-0
Telefax: 05066 805-70
E-Mail: rathaus@sarstedt.de
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1355991114107- 011885330
Erklärung zur Barrierefreiheit
EU- und EWR-Bürger, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.