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Voraussetzungen 01.05.2024


  • Sie sind Staatsangehöriger der EU oder des EWR
  • Sie können die erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland vorweisen (in der Regel fünf Jahre, in besonderen Fällen genügen auch zwei bzw. drei Jahre).
  • Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf, d.h. Sie haben während Ihres gesamten Aufenthalts die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts erfüllt.
  • Bei Bedarf können Sie die unter „Erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise und Unterlagen erbringen.