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Welche Unterlagen werden benötigt? 01.04.2024


Die Ausländerbehörde kann die Vorlage der folgenden Unterlagen verlangen:

  • Anerkannter oder sonst zugelassener, gültiger Pass oder Passersatz
  • Nachweis, dass für die zurückgelegten Aufenthaltszeiten vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht wurde (z.B. Meldebestätigung, Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit, ausreichende Existenzmittel und ausreichender Krankenversicherungsschutz, Immatrikulationsbescheinigung)
  • Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum geplanten Aufenthalt, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.