Welche Unterlagen werden benötigt? 01.04.2024
Die Ausländerbehörde kann die Vorlage der folgenden Unterlagen verlangen:
- Anerkannter oder sonst zugelassener, gültiger Pass oder Passersatz
- Nachweis, dass für die zurückgelegten Aufenthaltszeiten vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht wurde (z.B. Meldebestätigung, Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit, ausreichende Existenzmittel und ausreichender Krankenversicherungsschutz, Immatrikulationsbescheinigung)
- Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum geplanten Aufenthalt, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde.
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.