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Welche Fristen muss ich beachten? 01.04.2024


  • Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht kann nach einem ständigen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren beantragt werden. In besonderen Fällen kann das Daueraufenthaltsrechts bereits nach zwei oder drei Jahren bescheinigt werden.
  • Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird unverzüglich unbefristet ausgestellt.

Rechtsmittelfrist gegen die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat