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Verfahrensablauf 01.04.2024


Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

  • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
    • bei Wegzug ins Ausland,
  • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde.