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Welche Gebühren fallen an? 01.05.2024


Die Erstausfertigung einer Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung erteilt wird.

  • Gebühr: 10,00 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung