Welche Gebühren fallen an? 01.05.2024
Die Erstausfertigung einer Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung erteilt wird.
- Gebühr: 10,00 Euro
Erteilung einer Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung