Welche Gebühren fallen an? 01.05.2024
Eine Gebührengrundlage für die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle im Reisegewerbe ist im niedersäcjhsischen Gebührenrecht nicht vorgesehen.
- Gebühr: 4000,00 - 20000,00 Euro
Stadt Sarstedt
Steinstraße 22
D-31157 Sarstedt
Telefon: 05066 805-0
Telefax: 05066 805-70
E-Mail: rathaus@sarstedt.de
EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1355991114107- 011885330
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Eine Gebührengrundlage für die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle im Reisegewerbe ist im niedersäcjhsischen Gebührenrecht nicht vorgesehen.