Welche Fristen muss ich beachten? 01.05.2024
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da einmalige Leistungen nur erbracht werden, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.
Stadt Sarstedt
Steinstraße 22
D-31157 Sarstedt
Telefon: 05066 805-0
Telefax: 05066 805-70
E-Mail: rathaus@sarstedt.de
EGVP Govello-ID:
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Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da einmalige Leistungen nur erbracht werden, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.