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Aktuelle Straßensperrungen in Sarstedt. Bitte beachten Sie die Straßensperrungen zum Maimarkt am Sonntag, 5. Mai, in der Innenstadt. Die Straße am Friedrich-Ebert-Park ist wieder geöffnet, die Straße Neustadt ist weiterhin gesperrt.
04.05.2024
(Sarstedt) Aktuell liegen folgende Straßensperrungen in Sarstedt und in den Ortsteilen vor:
Am Sonntag, 5. Mai, findet der GHG-Maimarkt in der Innenstadt statt.
Aufgrund der Veranstaltung sind in der Zeit von ca. 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr folgende Straßen in der Innenstadt gesperrt:
Von der Holztorstraße kommend ab Einmündung Steinstraße / ... mehr
Am Sonntag, 5. Mai, findet der GHG-Maimarkt in der Innenstadt statt.
Aufgrund der Veranstaltung sind in der Zeit von ca. 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr folgende Straßen in der Innenstadt gesperrt:
Von der Holztorstraße kommend ab Einmündung Steinstraße / ... mehr
Offene Gartenpforte am 2. Juni in Schliekum.
04.05.2024
(Sarstedt/Schliekum) Offene Gartenpforte in Schliekum.
Am Sonntag, 2. Juni 2024, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr, öffnen fünf Familien in Schliekum die Pforten ihrer schönen Gärten. Anlass ist die Gebietsreform in Niedersachsen, wo vor 50 Jahren Schliekum in die Stadt Sarstedt eingegliedert wurde.
Folgende Gärten öffnen im Ortsteil Schliekum ihre Pforten:
Familie Klatte/Gräger, ... mehr
Am Sonntag, 2. Juni 2024, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr, öffnen fünf Familien in Schliekum die Pforten ihrer schönen Gärten. Anlass ist die Gebietsreform in Niedersachsen, wo vor 50 Jahren Schliekum in die Stadt Sarstedt eingegliedert wurde.
Folgende Gärten öffnen im Ortsteil Schliekum ihre Pforten:
Familie Klatte/Gräger, ... mehr
Hinweis: Der Kinderreisepass hat ausgedient.
03.05.2024
(Sarstedt) Schon erste Reisepläne mit Kindern gemacht?
Bitte beachten Sie, dass es seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr gibt.
Um mit Ihrem Kind verreisen zu können, muss entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Diese brauchen ca. sechs Wochen Bearbeitungszeit.
Für Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen aus ... mehr
Bitte beachten Sie, dass es seit dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr gibt.
Um mit Ihrem Kind verreisen zu können, muss entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Diese brauchen ca. sechs Wochen Bearbeitungszeit.
Für Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen aus ... mehr
Fachlich freigegeben durch
03.05.2024
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Anträge / Formulare
03.05.2024
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.
Leistungsbeschreibung
03.05.2024
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge ... mehr
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge ... mehr
Welche Fristen muss ich beachten?
03.05.2024
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Welche Gebühren fallen an?
03.05.2024
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
03.05.2024
Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für ... mehr
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für ... mehr
An wen muss ich mich wenden?
03.05.2024
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.
Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.
Welche Unterlagen werden benötigt?
03.05.2024
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
03.05.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Voraussetzungen
03.05.2024
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
Bürgergeld (SGB II) Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG) Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG) Familien mit geringem Einkommen
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und ... mehr
Bürgergeld (SGB II) Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG) Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG) Familien mit geringem Einkommen
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und ... mehr
Leistungsbeschreibung
03.05.2024
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Verpflegung und Beförderung teilzunehmen. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
Leistungen ... mehr
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
Leistungen ... mehr
Rechtsgrundlage
03.05.2024
§ 19 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)§§ 34a Abs. 1 und 34 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) i.V.m. § 28 Abs. 2 bis 7 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)