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Verfahrensablauf
24.04.2024
Sie können die Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online beantragen:
Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an. Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion. Laden Sie ... mehr
Zulassung online beantragen:
Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an. Für die Beantragung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion. Laden Sie ... mehr
Welche Fristen muss ich beachten?
24.04.2024
Sie dürfen mit Ihren geplanten Bergbauarbeiten erst beginnen, wenn Sie die Zulassung Ihres Hauptbetriebsplans erhalten haben. In der Regel werden Betriebspläne befristet zugelassen. Ist eine langfristige Planbarkeit nicht gegeben, kann es notwendig sein in kurzen Zeitabständen, beispielsweise alle 2 Jahre, einen neuen Hauptbetriebsplan einzureichen. Der Hauptbetriebsplan kann für einen Zeitraum von bis ... mehr
Gebühren
24.04.2024
Gebühr: 340,00 - 34200,00 Euro
In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren ein, zum Beispiel: o der wirtschaftliche Wert, o der Zeitaufwand, o Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden
In die Berechnung der tatsächlichen Kosten gehen mehrere Faktoren ein, zum Beispiel: o der wirtschaftliche Wert, o der Zeitaufwand, o Auslagen für Dienstgeschäfte außerhalb des Amtes oder Beratung des Unternehmers plus die Kosten für die Beteiligung anderer Behörden
Fachlich freigegeben durch
24.04.2024
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Gebühren
24.04.2024
Gebühr: 680,00 - 6850,00 Euro
Die Gebühr für gewerbliche Zwecke beträgt zwischen 680,- bis 6850,- €, für wissenschaftliche Zwecke zwischen 340,- bis 1360,-€.
Die Gebühr für gewerbliche Zwecke beträgt zwischen 680,- bis 6850,- €, für wissenschaftliche Zwecke zwischen 340,- bis 1360,-€.
Welche Unterlagen werden benötigt?
24.04.2024
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich sind folgende Unterlagen nötig:
Informationen über die antragstellende Firma allgemeine Übersicht über den Betrieb und das geplante Vorhaben, allgemeine Informationen über die voraussichtliche Betriebsentwicklung, erwartetes Ziel, Besitznachweis über das Grundstück, auf dem grundeigene Bodenschätze aufgesucht ... mehr
Informationen über die antragstellende Firma allgemeine Übersicht über den Betrieb und das geplante Vorhaben, allgemeine Informationen über die voraussichtliche Betriebsentwicklung, erwartetes Ziel, Besitznachweis über das Grundstück, auf dem grundeigene Bodenschätze aufgesucht ... mehr
Anträge / Formulare
23.04.2024
Beschreibung des Fundortes
gegebenenfalls Fotos des Fundortes
gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage
23.04.2024
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Welche Fristen muss ich beachten?
23.04.2024
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
23.04.2024
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
23.04.2024
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
23.04.2024
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, ... mehr
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, ... mehr
Verfahrensablauf
23.04.2024
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Fachlich freigegeben durch
23.04.2024
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Welche Gebühren fallen an?
23.04.2024
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.