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Suchergebnis (9486 Treffer)

Fachlich freigegeben am

17.04.2024

17.08.2023

An wen muss ich mich wenden?

17.04.2024

Der Antrag ist bei der Gütestelle, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt, schriftlich einzureichen.
Gütestellen sind die bei den niedersächsischen Städten und Gemeinden eingerichteten Schiedsämter sowie die von der Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestellen. Ein Verzeichnis der Schlichtungsstellen zur Beilegung zivilgerichtlicher Streitigkeiten finden Sie auf dem Internetauftritt des Niedersächsischen Justizministeriums: https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/schlichtung/anerkannte-guetestellen-nach-794-abs-1-nr-1-zpo-zur-beilegung-zivilrechtlicher-streitigkeiten-132310.html.
Auf derselben ... mehr

Welche Fristen muss ich beachten?

17.04.2024

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

17.04.2024

Den Waffenschein können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie den Waffenschein schriftlich beantragen wollen:
Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten. Sie schicken das unterschriebene Formular und die Unterlagen, zum Beispiel Waffenbesitzkarte per Post an die zuständige Waffenbehörde. Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich ... mehr

Rechtsbehelf

17.04.2024

Kein Rechtbehelf


Rechtsgrundlage

17.04.2024

§ 4 Waffengesetz (WaffG)§ 10 Waffengesetz (WaffG)§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)§ 36 Waffengesetz (WaffG)TN 109.1.6.13 der Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (All-GO)

Fachlich freigegeben durch

17.04.2024

Niedersächsisches Justizministerium


Rechtsgrundlage

17.04.2024

Niedersächsisches Schlichtungsgesetz

Welche Fristen muss ich beachten?

17.04.2024

Keine


Welche Gebühren fallen an?

17.04.2024

Bei einem Verfahren bei den Schiedsämtern beträgt die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung 15,00 Euro, wird ein Vergleich geschlossen 25,00 Euro. Diese Gebühr kann von der Schiedsperson bis auf 50,00 Euro erhöht werden. Außerdem können noch Auslagen (z. B. Portokosten) der Schiedsperson anfallen. Bei einem Verfahren bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle ergeben ... mehr

Voraussetzungen

17.04.2024

Eine obligatorische Streitschlichtung müssen Sie durchzuführen, wenn es sich um eine der folgenden Streitigkeiten handelt:
bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten,,
Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden, oder
zivilrechtliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).


Leistungsbeschreibung

17.04.2024

In bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilrecht) müssen Sie einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor Sie Klage vor Gericht erheben können.
Die gilt insbesondere für einige nachbarrechtliche Ansprüche, z.B. wegen
Immissionen, Überwuchs (von Wurzeln, Zweigen o.ä.), Hinüberfalls (von Früchten o.ä.), eines Grenzbaums Nachbarrechten nach dem jeweiligen Nachbarrechtsgesetz des Landes zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Ehrverletzungen wegen Verstößen ... mehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

17.04.2024

Personalausweis oder Reisepass (Kopie) Waffenbesitzkarte oder Jagdschein Nachweis eines Bedürfnisses Zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden) Prüfungszeugnis der besonderen Sachkunde

Verfahrensablauf

17.04.2024

Das Verfahren bei einem Schiedsamt leiten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Schiedsperson ein. Den Antrag müssen Sie entweder schriftlich einreichen oder dort mündlich zu Protokoll erklären.
Die Schiedsperson bestimmt dann in der Regel einen Termin für die Schlichtungsverhandlung und lädt die Parteien ein, da diese im Termin persönlich zu erscheinen haben. Unter ... mehr

Anträge / Formulare

17.04.2024

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein