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Fachlich freigegeben am
17.04.2024
17.08.2023
An wen muss ich mich wenden?
17.04.2024
Der Antrag ist bei der Gütestelle, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt, schriftlich einzureichen.
Gütestellen sind die bei den niedersächsischen Städten und Gemeinden eingerichteten Schiedsämter sowie die von der Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestellen. Ein Verzeichnis der Schlichtungsstellen zur Beilegung zivilgerichtlicher Streitigkeiten finden Sie auf dem Internetauftritt des Niedersächsischen Justizministeriums: https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/schlichtung/anerkannte-guetestellen-nach-794-abs-1-nr-1-zpo-zur-beilegung-zivilrechtlicher-streitigkeiten-132310.html.
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Gütestellen sind die bei den niedersächsischen Städten und Gemeinden eingerichteten Schiedsämter sowie die von der Landesjustizverwaltung anerkannten Gütestellen. Ein Verzeichnis der Schlichtungsstellen zur Beilegung zivilgerichtlicher Streitigkeiten finden Sie auf dem Internetauftritt des Niedersächsischen Justizministeriums: https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/schlichtung/anerkannte-guetestellen-nach-794-abs-1-nr-1-zpo-zur-beilegung-zivilrechtlicher-streitigkeiten-132310.html.
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Welche Fristen muss ich beachten?
17.04.2024
Es gibt keine Frist.
Verfahrensablauf
17.04.2024
Den Waffenschein können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie den Waffenschein schriftlich beantragen wollen:
Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten. Sie schicken das unterschriebene Formular und die Unterlagen, zum Beispiel Waffenbesitzkarte per Post an die zuständige Waffenbehörde. Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich ... mehr
Wenn Sie den Waffenschein schriftlich beantragen wollen:
Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten. Sie schicken das unterschriebene Formular und die Unterlagen, zum Beispiel Waffenbesitzkarte per Post an die zuständige Waffenbehörde. Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich ... mehr
Rechtsbehelf
17.04.2024
Kein Rechtbehelf
Rechtsgrundlage
17.04.2024
§ 4 Waffengesetz (WaffG)§ 10 Waffengesetz (WaffG)§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)§ 36 Waffengesetz (WaffG)TN 109.1.6.13 der Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (All-GO)
Fachlich freigegeben durch
17.04.2024
Niedersächsisches Justizministerium
Rechtsgrundlage
17.04.2024
Niedersächsisches Schlichtungsgesetz
Welche Fristen muss ich beachten?
17.04.2024
Keine
Welche Gebühren fallen an?
17.04.2024
Bei einem Verfahren bei den Schiedsämtern beträgt die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung 15,00 Euro, wird ein Vergleich geschlossen 25,00 Euro. Diese Gebühr kann von der Schiedsperson bis auf 50,00 Euro erhöht werden. Außerdem können noch Auslagen (z. B. Portokosten) der Schiedsperson anfallen. Bei einem Verfahren bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle ergeben ... mehr
Voraussetzungen
17.04.2024
Eine obligatorische Streitschlichtung müssen Sie durchzuführen, wenn es sich um eine der folgenden Streitigkeiten handelt:
bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten,,
Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden, oder
zivilrechtliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten,,
Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden, oder
zivilrechtliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Leistungsbeschreibung
17.04.2024
In bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilrecht) müssen Sie einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor Sie Klage vor Gericht erheben können.
Die gilt insbesondere für einige nachbarrechtliche Ansprüche, z.B. wegen
Immissionen, Überwuchs (von Wurzeln, Zweigen o.ä.), Hinüberfalls (von Früchten o.ä.), eines Grenzbaums Nachbarrechten nach dem jeweiligen Nachbarrechtsgesetz des Landes zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Ehrverletzungen wegen Verstößen ... mehr
Die gilt insbesondere für einige nachbarrechtliche Ansprüche, z.B. wegen
Immissionen, Überwuchs (von Wurzeln, Zweigen o.ä.), Hinüberfalls (von Früchten o.ä.), eines Grenzbaums Nachbarrechten nach dem jeweiligen Nachbarrechtsgesetz des Landes zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Ehrverletzungen wegen Verstößen ... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
17.04.2024
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Waffenbesitzkarte oder Jagdschein
Nachweis eines Bedürfnisses
Zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden)
Prüfungszeugnis der besonderen Sachkunde
Verfahrensablauf
17.04.2024
Das Verfahren bei einem Schiedsamt leiten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Schiedsperson ein. Den Antrag müssen Sie entweder schriftlich einreichen oder dort mündlich zu Protokoll erklären.
Die Schiedsperson bestimmt dann in der Regel einen Termin für die Schlichtungsverhandlung und lädt die Parteien ein, da diese im Termin persönlich zu erscheinen haben. Unter ... mehr
Die Schiedsperson bestimmt dann in der Regel einen Termin für die Schlichtungsverhandlung und lädt die Parteien ein, da diese im Termin persönlich zu erscheinen haben. Unter ... mehr
Anträge / Formulare
17.04.2024
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein