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Rechtsbehelf

16.04.2024

Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG

Leistungsbeschreibung

16.04.2024

Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der ... mehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

16.04.2024

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass ... mehr

Anträge / Formulare

16.04.2024

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

16.04.2024

Persönliche Beantragung
Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben ... mehr

Bearbeitungsdauer

16.04.2024

Einzelfallabhängig


An wen muss ich mich wenden?

16.04.2024

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder die auf Antrag eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft (nach)beurkundet hat..


Rechtsgrundlage

16.04.2024

§§ 55-68 Personenstandsgesetz( PStG)§§ 48, 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

Fachlich freigegeben durch

16.04.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Welche Fristen muss ich beachten?

16.04.2024

Die Frist zur Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters darf noch nicht abgelaufen sein; die Frist beläuft sich auf 80 Jahre seit Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister.


Welche Gebühren fallen an?

16.04.2024

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Niedersachsen: Gebühr 15 Euro
Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.


Informationen zur Europawahl 2024

15.04.2024

(Sarstedt)
Europawahl am 9. Juni 2024;
Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und zur Briefwahl
In Deutschland findet die Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, den
9. Juni 2024, statt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland sind grundsätzlich alle ... mehr

Fachlich freigegeben durch

15.04.2024

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung


Rechtsgrundlage

15.04.2024

§§ 27 – 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) Verordnung zur Durchführung des § 82 Verordnung zur Durchführung des § 90 §§ 27 - 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)§§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)Verordnung zur Durchführung des § 82Verordnung zur Durchführung des § 90... mehr

Anträge / Formulare

15.04.2024

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein