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Anträge / Formulare
05.04.2024
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Unterstützende Institutionen
05.04.2024
Webseite des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
An wen muss ich mich wenden?
05.04.2024
Zuständige Stelle für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Welche dies ist, kann hier online ermittelt werden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/
Welche dies ist, kann hier online ermittelt werden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/
Leistungsbeschreibung
05.04.2024
Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in sozialen, kulturellen oder ökologischen Einrichtungen in Deutschland. Das sind zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Forstämter, Theater, Museen, Sportvereine und vieles mehr.
Der Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. In der Regel wird er für zwölf zusammenhängende Monate ... mehr
Der Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. In der Regel wird er für zwölf zusammenhängende Monate ... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
05.04.2024
Grundsätzlich ist für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung erforderlich:
Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm) Nachweis über die beabsichtigte weitere Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (zum Beispiel verlängerte Vereinbarung mit dem Träger des Bundesfreiwilligendienstes). Bei ... mehr
Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm) Nachweis über die beabsichtigte weitere Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (zum Beispiel verlängerte Vereinbarung mit dem Träger des Bundesfreiwilligendienstes). Bei ... mehr
Rechtsbehelf
05.04.2024
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Bearbeitungsdauer
05.04.2024
Etwa 6 bis 8 Wochen
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Fachlich freigegeben am
05.04.2024
05.04.2024
Was sollte ich noch wissen?
05.04.2024
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, ist dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitzuteilen.
Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. ... mehr
Anträge / Formulare
05.04.2024
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Leistungsbeschreibung
05.04.2024
Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie weiterhin an dem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen wollen.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung vorliegen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, höchstens jedoch für insgesamt 18 Monate, verlängert. Ausnahmsweise ist eine Verlängerung bis ... mehr
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung vorliegen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, höchstens jedoch für insgesamt 18 Monate, verlängert. Ausnahmsweise ist eine Verlängerung bis ... mehr
Rechtsgrundlage
05.04.2024
§ 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Welche Fristen muss ich beachten?
05.04.2024
Antragsfrist: Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums, ihres visumsfreien Aufenthalts oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis – in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes – beantragt werden.
Geltungsdauer: Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes erteilt, der zwischen sechs und 18 Monate dauern kann.
... mehr
Geltungsdauer: Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes erteilt, der zwischen sechs und 18 Monate dauern kann.
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Leistungsbeschreibung
03.04.2024
Sie können eine Auskunft für die Zulassungsbescheinigung II (Leasingbriefauskunft) beantragen.
Leistungsbeschreibung
03.04.2024
Sie haben die Möglichkeit, über das Internet unverbindlich ein Wunschkennzeichen für ihr Fahrzeug zu reservieren.