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Anträge / Formulare

05.04.2024

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Unterstützende Institutionen

05.04.2024

Webseite des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

An wen muss ich mich wenden?

05.04.2024

Zuständige Stelle für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Welche dies ist, kann hier online ermittelt werden:
https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/


Leistungsbeschreibung

05.04.2024

Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in sozialen, kulturellen oder ökologischen Einrichtungen in Deutschland. Das sind zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Forstämter, Theater, Museen, Sportvereine und vieles mehr.
Der Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. In der Regel wird er für zwölf zusammenhängende Monate ... mehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

05.04.2024

Grundsätzlich ist für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung erforderlich:
Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm) Nachweis über die beabsichtigte weitere Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (zum Beispiel verlängerte Vereinbarung mit dem Träger des Bundesfreiwilligendienstes). Bei ... mehr

Rechtsbehelf

05.04.2024

Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt. Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.

Bearbeitungsdauer

05.04.2024

Etwa 6 bis 8 Wochen
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein. Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Fachlich freigegeben am

05.04.2024

05.04.2024

Was sollte ich noch wissen?

05.04.2024

Einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, ist dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitzuteilen. Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. ... mehr

Anträge / Formulare

05.04.2024

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Leistungsbeschreibung

05.04.2024

Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie weiterhin an dem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen wollen.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung vorliegen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, höchstens jedoch für insgesamt 18 Monate, verlängert. Ausnahmsweise ist eine Verlängerung bis ... mehr

Rechtsgrundlage

05.04.2024

§ 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Welche Fristen muss ich beachten?

05.04.2024

Antragsfrist: Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums, ihres visumsfreien Aufenthalts oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis – in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes – beantragt werden.
Geltungsdauer: Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes erteilt, der zwischen sechs und 18 Monate dauern kann.
... mehr

Leistungsbeschreibung

03.04.2024

Sie können eine Auskunft für die Zulassungsbescheinigung II (Leasingbriefauskunft) beantragen. 


Leistungsbeschreibung

03.04.2024

Sie haben die Möglichkeit, über das Internet unverbindlich ein Wunschkennzeichen für ihr Fahrzeug zu reservieren.