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Bearbeitungsdauer
01.04.2024
Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht erfolgt so bald wie möglich
Verfahrensablauf
01.04.2024
Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihr Jobcenter genehmigt werden.
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter. In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart. Bei positiver Entscheidung ... mehr
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit dem für Sie zuständigen Jobcenter. In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Integrationsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart. Bei positiver Entscheidung ... mehr
Voraussetzungen
01.04.2024
Sie sind Staatsangehöriger der EU oder des EWR
Sie können die erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland vorweisen (in der Regel fünf Jahre, in besonderen Fällen genügen auch zwei bzw. drei Jahre).
Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf, d.h. Sie haben während Ihres gesamten Aufenthalts die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts erfüllt.
Bei Bedarf können ... mehr
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Anschriftsänderung: gebührenfrei
Gebühr: 37,00 Euro
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 ... mehr
Anschriftsänderung: gebührenfrei
Gebühr: 37,00 Euro
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 ... mehr
An wen muss ich mich wenden?
01.04.2024
jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Bundesministerium der Finanzen
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)§ 45 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Verfahrensablauf
01.04.2024
Die Eintritts- oder Wiedereintrittserklärung geben Sie gegenüber der jeweiligen Religionsgemeinschaft ab.
Die Religionsgemeinschaft informiert die zuständige Meldebehörde. Dort werden die Informationen gespeichert und an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleitet. Das Bundeszentralamt für Steuern informiert die Finanzämter. Gegenüber dem Finanzamt ist kein Antrag oder Hinweis erforderlich, da die Daten von den Meldebehörden ... mehr
Die Religionsgemeinschaft informiert die zuständige Meldebehörde. Dort werden die Informationen gespeichert und an das Bundeszentralamt für Steuern weiterleitet. Das Bundeszentralamt für Steuern informiert die Finanzämter. Gegenüber dem Finanzamt ist kein Antrag oder Hinweis erforderlich, da die Daten von den Meldebehörden ... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
grundsätzlich keine
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter ... mehr
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter ... mehr
Rechtsbehelf
01.04.2024
Widerspruch
Eilverfahren vor dem Sozialgericht
Klage vor dem Sozialgericht
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Ausstellung Bescheinigung: EUR 10,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Gebühr: 10,00 Euro
Für die Ausstellung der Bescheinigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Gebühr: 10,00 Euro
Für die Ausstellung der Bescheinigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Voraussetzungen
01.04.2024
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer oder (in den neuen Bundesländern) Nutzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Betrieben sind.
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 14 Grundsteuergesetz (GrStG)§§ 33 bis 67 Bewertungsgesetz (BewG)§ 125 Bewertungsgesetz (BewG)
Welche Fristen muss ich beachten?
01.04.2024
Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht kann nach einem ständigen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren beantragt werden. In besonderen Fällen kann das Daueraufenthaltsrechts bereits nach zwei oder drei Jahren bescheinigt werden.
Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird unverzüglich unbefristet ausgestellt.
Rechtsmittelfrist gegen die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat
Rechtsmittelfrist gegen die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat
Rechtsbehelf
01.04.2024
Widerspruch bei dem Jobcenter, das den Bescheid erlassen hat