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Verfahrensablauf
01.05.2024
Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle ab.
Diese Stelle informiert die jeweilige Meldebehörde, welche wiederum der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts übermittelt. Gegenüber dem Finanzamt ist daher kein Antrag oder Hinweis erforderlich.
Diese Stelle informiert die jeweilige Meldebehörde, welche wiederum der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts übermittelt. Gegenüber dem Finanzamt ist daher kein Antrag oder Hinweis erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Für eine Erlaubnis nach § 12 Absatz 4 Prostituiertenschutzgesetz sind nach § 12 Absatz 5 Prostituiertenschutzgesetz dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
1. das Betriebskonzept,
2. die Daten über das Fahrzeug;
3. die weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sowie
4. Name, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für ... mehr
1. das Betriebskonzept,
2. die Daten über das Fahrzeug;
3. die weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sowie
4. Name, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für ... mehr
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Gebühren
01.05.2024
Kostenfrei
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 14 Grundsteuergesetz (GrStG)§§ 33 bis 67 Bewertungsgesetz (BewG)§ 125 Bewertungsgesetz (BewG)
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Für den Erhalt von Baudenkmalen und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen.
Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.
Die Bescheinigung ... mehr
Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.
Die Bescheinigung ... mehr
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
05.09.2022
Rechtsgrundlage
01.05.2024
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG)
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Wenn Sie aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, entfällt nach den Kirchensteuergesetzen der Länder die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer (Lohnkirchensteuer). Der Arbeitgeber muss deshalb nicht mehr bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. ... mehr
Teaser
01.05.2024
Der Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs ist erlaubnispflichtig.
Rechtsbehelf
01.05.2024
Anweisung durch das Amtsgericht
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)§ 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)