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Verfahrensablauf

01.05.2024

Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle ab. 
Diese Stelle informiert die jeweilige Meldebehörde, welche wiederum der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts übermittelt.  Gegenüber dem Finanzamt ist daher kein Antrag oder Hinweis erforderlich. 

An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Für eine Erlaubnis nach § 12 Absatz 4 Prostituiertenschutzgesetz sind nach § 12 Absatz 5 Prostituiertenschutzgesetz dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
1.    das Betriebskonzept,
2.    die Daten über das Fahrzeug;
3.    die weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sowie
4.    Name, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Gebühren

01.05.2024

Kostenfrei
Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 14 Grundsteuergesetz (GrStG)§§ 33 bis 67 Bewertungsgesetz (BewG)§ 125 Bewertungsgesetz (BewG)

Anträge / Formulare

01.05.2024

Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Für den Erhalt von Baudenkmalen und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen.
Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als Bevollmächtigter/Vertreter des Eigentümers bei der zuständigen Bescheinigungsbehörde beantragen können.
Die Bescheinigung ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

01.05.2024

05.09.2022

Rechtsgrundlage

01.05.2024

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG)

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Wenn Sie aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, entfällt nach den Kirchensteuergesetzen der Länder die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer (Lohnkirchensteuer). Der Arbeitgeber muss deshalb nicht mehr bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. ... mehr

Teaser

01.05.2024

Der Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs ist erlaubnispflichtig.


Rechtsbehelf

01.05.2024

Anweisung durch das Amtsgericht

Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)§ 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)