Suchergebnis (9510 Treffer)
Welche Fristen muss ich beachten?
03.05.2024
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Welche Gebühren fallen an?
03.05.2024
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
03.05.2024
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
03.05.2024
An das örtlich zuständige Sozialamt
Bearbeitungsdauer
03.05.2024
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Gesetzlich ist eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten vorgesehen.
Voraussetzungen
03.05.2024
Grundvoraussetzungen:
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen, besteht ein Anspruch auf Bildungsleistungen nach dem Bildungs und Teilhabepaket. Hierfür müssen die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eine allgemein oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen und noch ... mehr
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen, besteht ein Anspruch auf Bildungsleistungen nach dem Bildungs und Teilhabepaket. Hierfür müssen die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eine allgemein oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen und noch ... mehr
Voraussetzungen
03.05.2024
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:
Bürgergeld (SGB II) Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG) Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG) Familien mit geringem Einkommen
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und ... mehr
Bürgergeld (SGB II) Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG) Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung) Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG) Familien mit geringem Einkommen
Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und ... mehr
An wen muss ich mich wenden?
03.05.2024
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.
Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.
Leistungsbeschreibung
03.05.2024
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge ... mehr
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge ... mehr
Fachlich freigegeben durch
03.05.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Rechtsbehelf
03.05.2024
Widerspruch, Anfechtungsklage
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Anträge / Formulare
03.05.2024
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
03.05.2024
§ 19 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)§§ 34a Abs. 1 und 34 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) i.V.m. § 28 Abs. 2 bis 7 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)
Leistungsbeschreibung
02.05.2024
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
02.05.2024
Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.