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Suchergebnis (9512 Treffer)

Welche Fristen muss ich beachten?

03.05.2024

Sie können die Leistungen erhalten, wenn die Behörde Ihren Bedarf nach Hilfe erkennt.
Die von der zuständigen Behörde für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen die zuständige Behörde wegen der Nichtbeachtung Ihrer ... mehr

Was sollte ich noch wissen?

03.05.2024

Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.
Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für ... mehr

Leistungsbeschreibung

03.05.2024

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge ... mehr

Rechtsgrundlage

03.05.2024

§ 19 Abs. 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)§§ 34a Abs. 1 und 34 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) i.V.m. § 28 Abs. 2 bis 7 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II)

Welche Gebühren fallen an?

03.05.2024

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Unterlagen werden benötigt?

03.05.2024

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Fachlich freigegeben durch

03.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung


Leistungsbeschreibung

03.05.2024

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Verpflegung und Beförderung teilzunehmen. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
Leistungen ... mehr

Verfahrensablauf

03.05.2024

Sie stehen bereits im laufenden Leistungsbezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie reichen die erforderlichen Nachweise für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Ihrer örtlich zuständigen Stelle (z.B. Ausländerbehörde oder Ähnliches) oder über das OnlinePortal ein. Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und errechnet Ihre Bedarfe. Die zuständige Behörde entscheidet ... mehr

Anträge / Formulare

03.05.2024

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Verfahrensablauf

03.05.2024

Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.


Bearbeitungsdauer

03.05.2024

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Gesetzlich ist eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten vorgesehen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

03.05.2024

Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, müssen Sie keinen Antrag stellen. Im Bewilligungszeitraum der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz sind lediglich die Nachweise zu den gewünschten Bildung und Teilhabeleistungen beizufügen. Eine Ausnahme stellt die Beantragung auf Lernförderung dar. Hierfür ist in Bedarfsfällen ein gesonderter Antrag zu stellen. Bescheid über Bezug von Leistungen ... mehr

Welche Fristen muss ich beachten?

03.05.2024

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.


An wen muss ich mich wenden?

03.05.2024

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.