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Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 16a Absatz 1, 3 und 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Welche Fristen muss ich beachten?

01.04.2024

Keine Fristen


Fachlich freigegeben durch

01.04.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


Welche Fristen muss ich beachten?

01.04.2024

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden. Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

01.04.2024

etwa sechs bis acht Wochen


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.04.2024

Gültiger Reisepass Aktuelles biometrisches Foto Visum, soweit erforderlich Nachweise zum Lebensunterhalt Nachweis über ausländische Berufsqualifikation Mietvertrag Nachweis über Ihre Krankenversicherung Ggfls. Berufsausübungserlaubnis Bei reglementierten Berufen: Konkretes Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in dem nach Einreise anzuerkennenden Beruf Nachweis über Sprachkenntnisse (Zertifikat)

Fachlich freigegeben durch

01.04.2024

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung


Verfahrensablauf

01.04.2024

Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.
Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt. Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch ... mehr

Leistungsbeschreibung

01.04.2024

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikums EU erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss erlangt haben oder noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt. Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie ... mehr

Fachlich freigegeben am

01.04.2024

10.09.2020

Anträge / Formulare

01.04.2024

Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)
§§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)
§§ 68 bis 94 Bewertungsgesetz (BewG)

Welche Gebühren fallen an?

01.04.2024

keine, Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.


Voraussetzungen

01.04.2024

Die Kosten für Ihre Weiterbildung können in der Regel dann übernommen werden, wenn
Sie an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen haben, die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert ... mehr

Gebühren

01.04.2024

Kostenfrei
Es fallen keine Kosten an.