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Bemerkungen

02.05.2024

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


Voraussetzungen

02.05.2024

Alle an der beabsichtigten Beförderung beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben. 


Verfahrensablauf

02.05.2024

Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.


Fachlich freigegeben durch

02.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Rechtsgrundlage

02.05.2024

Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Anhang XVI Abschnitt 10 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011

Leistungsbeschreibung

02.05.2024

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

02.05.2024

Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr) Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung ... mehr

Anträge / Formulare

02.05.2024

Der Antrag muss persönlich gestellt werden.


An wen muss ich mich wenden?

02.05.2024

Die zuständige Kommune, in besonderen Fällen auch das LAVES


Welche Fristen muss ich beachten?

02.05.2024

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


An wen muss ich mich wenden?

02.05.2024

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.


Leistungsbeschreibung

02.05.2024

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen

Gebühren

02.05.2024

Gebühr: 13,00 Euro
Ausstellung des BehördenführungszeugnissesGebühr: 38,00 Euro
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungGebühr: 42,60 Euro
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

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01.05.2024

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01.05.2024

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