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Bemerkungen
02.05.2024
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Voraussetzungen
02.05.2024
Alle an der beabsichtigten Beförderung beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben.
Verfahrensablauf
02.05.2024
Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.
Fachlich freigegeben durch
02.05.2024
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rechtsgrundlage
02.05.2024
Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Anhang XVI Abschnitt 10 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011
Leistungsbeschreibung
02.05.2024
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
02.05.2024
Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung ... mehr
Anträge / Formulare
02.05.2024
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
02.05.2024
Die zuständige Kommune, in besonderen Fällen auch das LAVES
Welche Fristen muss ich beachten?
02.05.2024
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
02.05.2024
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Leistungsbeschreibung
02.05.2024
Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)
Voraussetzung
Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Gebühren
02.05.2024
Gebühr: 13,00 Euro
Ausstellung des BehördenführungszeugnissesGebühr: 38,00 Euro
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungGebühr: 42,60 Euro
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Ausstellung des BehördenführungszeugnissesGebühr: 38,00 Euro
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungGebühr: 42,60 Euro
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
»Restetüte« gegen Essensabfälle. Klimaschutzagentur Landkreis Hildesheim startet Kampagne für achtsamen Umgang mit Lebensmitteln.
01.05.2024
(Hildesheim / Sarstedt) Jedes Jahr werden in Deutschlands Privathaushalten rund 80 Kilogramm Lebensmittel pro Kopf weggeschmissen. Auch bei der Außer-Haus-Verpflegung landet rund ein Drittel im Müll. Die Ursachen sind vielfältig - doch die Auswirkungen für unsere Umwelt und unser Klima sind verheerend. Denn für die Lebensmittelproduktion werden wertvolle Ressourcen, wie Boden, Wasser und ... mehr
Die Gesundheitslotsin: Freiwillig, kostenlos, vertraulich und unverbindlich.
01.05.2024
(Sarstedt) In der bundesweiten Projektinitiative „teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“ (bis 2022 mit dem Titel „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt“) kooperieren Krankenkassen und Jobcenter sowie Agenturen für Arbeit, um die Gesundheit erwerbsloser Menschen zu erhalten und zu stärken, ihre Lebensqualität zu verbessern und gleichzeitig den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ... mehr