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Teaser
01.05.2024
Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
08.03.2023
Voraussetzungen
01.05.2024
der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
Antragsberechtigt sind
die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.
Voraussetzungen
01.05.2024
Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für
Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
Ihre Kinder oder Enkel
Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine
Geburtsurkunde
Eheurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine ... mehr
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 14 Grundsteuergesetz (GrStG)§§ 33 bis 67 Bewertungsgesetz (BewG)§ 125 Bewertungsgesetz (BewG)
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag ... mehr
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag ... mehr
Voraussetzungen
01.05.2024
Die Erklärenden müssen miteinander verheiratet sein.
Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden.
Ehenamensrechtliche Erklärungen müssen höchstpersönlich abgegeben werden.
Die Erklärung kann nur von geschäftsfähigen Personen abgegeben werden.
Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Identitätsnachweis (Personalausweis ,Reisepass oder vergleichbares Dokument)
Welche Gebühren fallen an?
01.05.2024
Keine
Voraussetzungen
01.05.2024
Sie müssen der Vater des Kindes sein. Ist die Vaterschaft noch nicht rechtswirksam festgestellt, müssen Sie glaubhaft machen können der Vater des Kindes zu sein.
Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.
Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 1747 BGB§ 1750 BGB
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.
Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- ... mehr
Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- ... mehr
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die ... mehr
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die ... mehr