Hilfsnavigation




Suchergebnis (9493 Treffer)

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag ... mehr

Voraussetzungen

01.05.2024

der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet Antragsberechtigt sind die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

Anträge / Formulare

01.05.2024

Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten Onlineverfahren vereinzelt möglich Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches ... mehr

Voraussetzungen

01.05.2024

Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet Der Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen  Die verstorbene Person hatte im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit ... mehr

Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 39e Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

Verfahrensablauf

01.05.2024

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können formlos beantragt werden. Es empfiehlt sich, einen persönlichen Termin zur Beratung mit Ihrer zuständigen Stelle zu vereinbaren. Nehmen Sie zu dem Termin bitte alle erforderlichen Unterlagen mit.
Sie stellen den Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Stelle oder über das OnlinePortal. Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein. Die ... mehr

Was sollte ich noch wissen?

01.05.2024

Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann. Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann. Unrichtige oder ... mehr

Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.


Rechtsbehelf

01.05.2024

Widerspruch Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht

Fachlich freigegeben am

01.05.2024

29.08.2022

Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG)

Teaser

01.05.2024

Sie können für die Suche nach einem Studienplatz eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von maximal neun Monaten beantragen.


Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung