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Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag ... mehr
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag ... mehr
Voraussetzungen
01.05.2024
der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
Antragsberechtigt sind
die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
Onlineverfahren vereinzelt möglich
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches ... mehr
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches ... mehr
Voraussetzungen
01.05.2024
Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
Der Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen
Die verstorbene Person hatte im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit ... mehr
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 39e Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
Verfahrensablauf
01.05.2024
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können formlos beantragt werden. Es empfiehlt sich, einen persönlichen Termin zur Beratung mit Ihrer zuständigen Stelle zu vereinbaren. Nehmen Sie zu dem Termin bitte alle erforderlichen Unterlagen mit.
Sie stellen den Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Stelle oder über das OnlinePortal. Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein. Die ... mehr
Sie stellen den Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Stelle oder über das OnlinePortal. Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein. Die ... mehr
Was sollte ich noch wissen?
01.05.2024
Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann.
Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
Unrichtige oder ... mehr
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Es gibt keine Frist. Leistungen der Freien Förderung können nur für die Zeit nach der Antragstellung erbracht werden.
Rechtsbehelf
01.05.2024
Widerspruch
Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
29.08.2022
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG)
Teaser
01.05.2024
Sie können für die Suche nach einem Studienplatz eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von maximal neun Monaten beantragen.
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung