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Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Mobiler-ICT-Karte die Vorlage der gleichen Unterlagen wie bei der Ersterteilung:
Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm) Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum unternehmensinternen Transfer (erkennbar am Kürzel „ICT“) Nachweise über die Qualifikationen (zum Beispiel Hochschulzeugnis, Zeugnis ... mehr
Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm) Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum unternehmensinternen Transfer (erkennbar am Kürzel „ICT“) Nachweise über die Qualifikationen (zum Beispiel Hochschulzeugnis, Zeugnis ... mehr
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
10.09.2020
Voraussetzungen
01.04.2024
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Voraussetzungen
01.04.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Die für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid ... mehr
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)§§ 81 bis 85 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 131a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 180 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§§ 81 bis 87 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 131a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 180 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.
Verfahrensablauf
01.04.2024
Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen. Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. ... mehr
Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen. Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. ... mehr
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
09.09.2022
An wen muss ich mich wenden?
01.04.2024
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 16 Absatz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)§ 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Zuständige Stelle
01.04.2024
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)
Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)
Voraussetzungen
01.04.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern dies für die Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Sie haben einen schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland.
Die schulische Berufsausbildung führt nach ... mehr