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Suchergebnis (9486 Treffer)

Voraussetzungen

01.04.2024

Sie können Leistungen der Freien Förderung SGB II erhalten, wenn
Sie hierfür einen Antrag stellen. Sie erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II sind. die sonstigen gesetzlichen Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend des SGB III oder des SGB II alleine nicht ausreichen, um die gleichen Inhalte in der gleichen Weise ... mehr

Bearbeitungsdauer

01.04.2024

Dauer: ca. 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.04.2024

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft.


Welche Gebühren fallen an?

01.04.2024

Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen

Fachlich freigegeben durch

01.04.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


Leistungsbeschreibung

01.04.2024

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches ... mehr

Voraussetzungen

01.04.2024

Die Person, für die Sie die Förderung bekommen möchten, muss zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld erhalten seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sein und, trotz der Vermittlungsbemühungen des Jobcenters noch keine Beschäftigung aufgenommen haben. Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein. Sie müssen die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter für mindestens 2 Jahre anstellen. Die ... mehr

An wen muss ich mich wenden?

01.04.2024

-    Für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
-    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde 
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren: 
Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung ... mehr

Rechtsgrundlage

01.04.2024

§§ 81 bis 87 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 131a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 180 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 16 Absatz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)§ 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Fachlich freigegeben durch

01.04.2024

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Leistungsbeschreibung

01.04.2024

Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
 § 12 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
 Der Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur befristet erteilt. 
 Die Erlaubnis kann auf Antrag verlängert werden.
 § 12 Abs. 4 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG):
 Die Erlaubnis für ... mehr

An wen muss ich mich wenden?

01.04.2024

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde


Welche Fristen muss ich beachten?

01.04.2024

Es gibt keine Frist. Die außerbetrieblichen Berufsausbildungen beginnen meistens im August oder September eines Jahres. Sie sollten daher für eine Teilnahme so frühzeitig wie möglich vor Beginn der außerbetrieblichen Ausbildung im Jobcenter vorsprechen.
Sie schließen vor Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem Bildungsträger, der Ihnen auch einen festen Zeitrahmen für die Ausbildungsdauer ... mehr

Welche Gebühren fallen an?

01.04.2024

keine, Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.