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Fachlich freigegeben am

01.05.2024

08.03.2023

Gebühren

01.05.2024

Kostenfrei
Es fallen keine Kosten an.

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Bürger – auch Kleineinleiter –  und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über ... mehr

Zuständige Stelle

01.05.2024

in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
Abgabeerklärung für Kleineinleiter Erklärung der Überwachungswerte Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
Abgabeerklärung für Niederschlagswasser mehr

Bearbeitungsdauer

01.05.2024

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.


Verfahrensablauf

01.05.2024

Sie melden Ihre Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage an.
Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anmeldung.
Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Wasserversorgungsanlage mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.


Voraussetzungen

01.05.2024

Betrieb / Inhaberschaft einer Wasserversorgungsanlage oder Nichttrinkwasseranlage


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Vorlage der aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis aktuelles biometrisches Foto Nachweise der Identität, z. B. Pass, ID  Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufsausübungserlaubnis) Nachweis über Ihre Krankenversicherung Mietvertrag

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.
Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen ... mehr

Was sollte ich noch wissen?

01.05.2024

Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Ihr persönliches Erscheinen in der Ausländerbehörde ist erforderlich. Während einer qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie bis zu zehn Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Die Erwerbstätigkeit neben einer Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, ist nicht ... mehr

Teaser

01.05.2024

Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation, wenn Sie aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden sind und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.


Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden. Widerspruchsfrist: 1 Monat

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg