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Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Mit der Einstiegsqualifizierung können Sie junge Menschen, die sich schon für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung in Ihrem Betrieb vorbereiten. Im Rahmen eines bezahlten Praktikums werden sie an die zukünftigen Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Für die Praktikumsvergütung können Sie einen monatlichen Zuschuss bis zu ... mehr
Für die Praktikumsvergütung können Sie einen monatlichen Zuschuss bis zu ... mehr
Rechtsbehelf
01.04.2024
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 36 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
§ 36 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
§ 36 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Pflegefamilien haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen ... mehr
Teaser
01.04.2024
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
An wen muss ich mich wenden?
01.04.2024
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 5 AufenthG
§ 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG
§ 12 AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 45 AufenthV
§ 53 AufenthV
§ 1 AsylbLG
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnungAsylbewerberleistungsgesetz
§ 25 Abs. 4 S. 1 AufenthG
§ 12 AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 45 AufenthV
§ 53 AufenthV
§ 1 AsylbLG
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnungAsylbewerberleistungsgesetz
Teaser
01.04.2024
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
etwa sechs bis acht Wochen.
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§58a Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
Die Bearbeitungsdauer ist von der jeweiligen Arbeitsbelastung des Jugendamtes abhängig.
Wird das Sorgeregister nicht bei dem für den Wohnsitz der Mutter zuständigen Jugendamt geführt, ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Wird das Sorgeregister nicht bei dem für den Wohnsitz der Mutter zuständigen Jugendamt geführt, ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Teaser
01.04.2024
Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation, wenn Sie aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden sind und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Gültiger Reisepass
Aktuelles biometrisches Foto
Visum, soweit erforderlich
Nachweise zum Lebensunterhalt
Nachweis über ausländische Berufsqualifikation
Mietvertrag
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Ggfls. Berufsausübungserlaubnis
Bei reglementierten Berufen: Konkretes Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in dem nach Einreise anzuerkennenden Beruf
Nachweis über Sprachkenntnisse (Zertifikat)
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Gebühr: 70 Euro
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Mobiler-ICT-Karte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels können weitere Gebühren anfallen.
(§ 45 Aufenthaltsverordnung - Gebühren für die Aufenthaltserlaub-nis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte)
URL zur Gebüj
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Mobiler-ICT-Karte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels können weitere Gebühren anfallen.
(§ 45 Aufenthaltsverordnung - Gebühren für die Aufenthaltserlaub-nis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte)
URL zur Gebüj