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Suchergebnis (9510 Treffer)

Zuständige Stelle

01.05.2024

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde


Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

Ausstellung Bescheinigung: EUR 10,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Gebühr: 10,00 Euro
Für die Ausstellung der Bescheinigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Anträge / Formulare

01.05.2024

Onlineverfahren vereinzelt möglich Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Anträge / Formulare

01.05.2024

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja


Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.


Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 16d Absatz 3 Aufenthaltsgesetz

Voraussetzungen

01.05.2024

Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Die für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid ... mehr

Fachlich freigegeben am

01.05.2024

11.09.2020

Verfahrensablauf

01.05.2024

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
die Personalausweisbehörde am Wohnsitz bei Umzug innerhalb der Gemeinde und bei Wegzug ins Ausland, die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz bei Umzug in eine andere Gemeinde.

Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Anschriftsänderung: gebührenfrei
Gebühr: 37,00 Euro
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat