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Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn ein Anerkennungsverfahren bei einer in Deutschland für die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zuständigen Stelle durchgeführt wurde und die Anerkennungsstelle festgestellt hat, dass die Qualifizierungsmaßnahmen für die
Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation oder für die Erteilung der ... mehr
Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation oder für die Erteilung der ... mehr
An wen muss ich mich wenden?
01.04.2024
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
An wen muss ich mich wenden?
01.04.2024
- Für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung ... mehr
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung ... mehr
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Kostenhöhe (fix):
100,00 bei volljährigen Antragstellern 50,00 bei minderjährigen Antragstellern
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
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100,00 bei volljährigen Antragstellern 50,00 bei minderjährigen Antragstellern
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
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Rechtsbehelf
01.04.2024
Widerpruch
Anträge / Formulare
01.04.2024
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
01.04.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern dies für die Einreise erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Sie haben einen schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland.
Die schulische Berufsausbildung führt nach ... mehr
Welche Fristen muss ich beachten?
01.04.2024
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Dauer Ihrer Ausbildung.
Rechtsmittelfrist: 1 Monat
Verfahrensablauf
01.04.2024
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
Ist die Antragstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie ... mehr
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
27.10.2020
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
10.09.2020
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)
Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG)
Voraussetzungen
01.04.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Sie wurden als international Schutzberechtigte/r in einem anderen EU- Mitgliedstaat anerkannt.
Sie studieren seit mindestens zwei Jahren in einem anderen EU-Mitgliedstat.
Sie haben eine Zulassung ... mehr