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Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht kann nach einem ständigen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren beantragt werden. In besonderen Fällen kann das Daueraufenthaltsrechts bereits nach zwei oder drei Jahren bescheinigt werden.
Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird unverzüglich unbefristet ausgestellt.
Rechtsmittelfrist gegen die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat
Rechtsmittelfrist gegen die ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde: ein Monat
Rechtsbehelf
01.05.2024
Gegen eine ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde kann allgemeine Leistungsklage auf Erteilung der Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht erhoben werden.
Welche Gebühren fallen an?
01.05.2024
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Gültiger Reisepass
Aktuelles biometrisches Foto
Visum, soweit erforderlich
Defizitbescheid der Anerkennungsstelle
Nachweis über mindestens hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (Sprachzertifikat)
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis zum Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes (siehe „Weiterführende Informationen")
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts
Mietvertrag
Nachweis über die Krankenversicherung
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder anderen Aufenthaltstitels beantragt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Personalausweis bzw. Reisepass
entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 39 Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz
Teaser
01.05.2024
Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist für Arbeitslose und Beschäftigte möglich.
Gebühren
01.05.2024
Kostenfrei
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Kosten an.
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§§ 81 bis 87 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 131a Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)§ 180 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Voraussetzungen
01.05.2024
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
01.05.2024
Der Bildungsgutschein wird meist direkt im Beratungsgespräch ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.