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Suchergebnis (9493 Treffer)

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 2 FreizügG/EU§ 4a FreizügG/EU§ 12 FreizügG/EU (EWR-Staaten)§ 47 Abs. 3 Satz 5 AufenthV (Gebühr)Anlage D15 AufenthaltsV§ 5 Absatz 5 Satz 1 FreizügG/EU

Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

Ausstellung Bescheinigung: EUR 10,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Gebühr: 10,00 Euro
Für die Ausstellung der Bescheinigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Verfahrensablauf

01.05.2024

Je nach Ausländerbehörde kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Antragstellung anbietet. Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um ggf. Unterlagen nachzufordern und mit Ihnen einen Termin in der Ausländerbehörde zu ... mehr

Fachlich freigegeben am

01.05.2024

04.04.2023

Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Anträge / Formulare

01.05.2024

Onlineverfahren vereinzelt möglich Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: ja

Fachlich freigegeben am

01.05.2024

09.09.2022

Anträge / Formulare

01.05.2024

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Anschriftsänderung: gebührenfrei
Gebühr: 37,00 Euro
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 ... mehr

Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden. Rechtsmittelfrist: 1 Monat

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Allgemeine Weiterbildungsförderung mit dem Bildungsgutschein:
Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist.
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer ... mehr

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Sie können Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen. 
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige ... mehr

Verfahrensablauf

01.05.2024

Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder einen Berufsabschluss nachholen wollen, können Sie Ihre Weiterbildungsförderung nur gemeinsam mit Ihrer Vermittlungsfachkraft in die Wege leiten:
Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Agentur für Arbeit, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Optional können Sie online eine Anfrage an Ihre Agentur für ... mehr