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Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 2 FreizügG/EU§ 4a FreizügG/EU§ 12 FreizügG/EU (EWR-Staaten)§ 47 Abs. 3 Satz 5 AufenthV (Gebühr)Anlage D15 AufenthaltsV§ 5 Absatz 5 Satz 1 FreizügG/EU
Welche Gebühren fallen an?
01.05.2024
Ausstellung Bescheinigung: EUR 10,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Gebühr: 10,00 Euro
Für die Ausstellung der Bescheinigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Gebühr: 10,00 Euro
Für die Ausstellung der Bescheinigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Verfahrensablauf
01.05.2024
Je nach Ausländerbehörde kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Antragstellung anbietet. Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um ggf. Unterlagen nachzufordern und mit Ihnen einen Termin in der Ausländerbehörde zu ... mehr
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
04.04.2023
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
01.05.2024
Onlineverfahren vereinzelt möglich
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
09.09.2022
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Welche Gebühren fallen an?
01.05.2024
EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Anschriftsänderung: gebührenfrei
Gebühr: 37,00 Euro
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 ... mehr
Anschriftsänderung: gebührenfrei
Gebühr: 37,00 Euro
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 ... mehr
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
Rechtsmittelfrist: 1 Monat
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Allgemeine Weiterbildungsförderung mit dem Bildungsgutschein:
Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist.
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer ... mehr
Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist.
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer ... mehr
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Sie können Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige ... mehr
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige ... mehr
Verfahrensablauf
01.05.2024
Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder einen Berufsabschluss nachholen wollen, können Sie Ihre Weiterbildungsförderung nur gemeinsam mit Ihrer Vermittlungsfachkraft in die Wege leiten:
Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Agentur für Arbeit, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Optional können Sie online eine Anfrage an Ihre Agentur für ... mehr
Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Agentur für Arbeit, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Optional können Sie online eine Anfrage an Ihre Agentur für ... mehr