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Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung erhalten, wenn Ihre Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und sich der Bildungsgang bei Ihrem Bildungsträger nicht ausschließlich an Staatsangehörige eines Staates richtet.
Die Aufenthaltserlaubnis kann sowohl für eine qualifizierte Berufsausbildung als auch für eine Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, erteilt ... mehr
Die Aufenthaltserlaubnis kann sowohl für eine qualifizierte Berufsausbildung als auch für eine Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, erteilt ... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Sie benötigen Ihr letztes Schulzeugnis und Ihren Lebenslauf.
Als Ausländerin oder Ausländer benötigen Sie den Nachweis des aktuellen Aufenthaltstitels.
Sollten Sie über keinen Schulabschluss verfügen, aber die Schulpflicht erfüllt haben, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis.
Gegebenenfalls weitere durch Sie beizubringende Unterlagen können sich aus dem Beratungsgespräch mit Ihrer Berufsberaterin oder ... mehr
An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
- Für die Erteilung eines nationalen Visums vor der Einreise in das Bundesgebiet: Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung ... mehr
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:
Ausländerbehörde am Ort der Dienstverrichtung, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung ... mehr
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
biometrietaugliches Passbild
Teaser
01.05.2024
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 16a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Was sollte ich noch wissen?
01.05.2024
Das Vorkaufsrecht ist in mehreren Fällen ausgeschlossen, z.B. bei einem Verkauf an Ehegatten / Verwandte / Verschwägerte oder wenn das Grundstück dem Bebauungsplan entsprechend bebaut und genutzt wird.
Auch kann das Vorkaufsrecht durch den Käufer abgewendet werden, etwa wenn er
in der Lage ist, das Grundstück in angemessener Frist dem planerisch vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend ... mehr
Verfahrensablauf
01.05.2024
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr
Welche Gebühren fallen an?
01.05.2024
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
Onlineverfahren vereinzelt möglich
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Zuständige Stelle
01.05.2024
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
27.10.2020
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Rechtsmittelfrist: 1 Monat