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Suchergebnis (9485 Treffer)

An wen muss ich mich wenden?

01.04.2024

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Zuständige Stelle

01.04.2024

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde.


Welche Gebühren fallen an?

01.04.2024

Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.


Teaser

01.04.2024

Als Inhaber einer Mobiler-ICT-Karte können Sie unter bestimmten Bedingungen deren Verlängerung beantragen


Verfahrensablauf

01.04.2024

Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Während des Termins ... mehr

Anträge / Formulare

01.04.2024

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Bearbeitungsdauer

01.04.2024

Dauer: ca. 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Teaser

01.04.2024

Wenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bei einem Bildungsträger teilnehmen.


Leistungsbeschreibung

01.04.2024

Ehegatten können die eigene Namensführung gestalten.
Folgende Namenserklärungen kommen, sofern für die Eheleute deutsches Personalstatut gilt in Betracht:
Ehenamensbestimmung (auch nach der Eheschließung) Annahme eines Begleitnamens (Voranstellung oder Hinzufügung) Wiederannahme des Geburtsnamens
Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden Die Erklärung ist höchstpersönlich.
Ferner gilt, dass die erklärende ... mehr

Voraussetzungen

01.04.2024

Die Erklärenden müssen miteinander verheiratet sein. Die entsprechende Erklärung muss gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Ehenamensrechtliche Erklärungen müssen höchstpersönlich abgegeben werden. Die Erklärung kann nur von geschäftsfähigen Personen abgegeben werden. Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

01.04.2024

Keine Fristen


Fachlich freigegeben am

01.04.2024

23.11.2020

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.04.2024

Sie benötigen Ihr letztes Schulzeugnis und Ihren Lebenslauf. Als Ausländerin oder Ausländer benötigen Sie den Nachweis des aktuellen Aufenthaltstitels. Sollten Sie über keinen Schulabschluss verfügen, aber die Schulpflicht erfüllt haben, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis. Gegebenenfalls weitere durch Sie beizubringende Unterlagen können sich aus dem Beratungsgespräch mit den Integrationsfachkräften des ... mehr

Leistungsbeschreibung

01.04.2024

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften verlängert werden. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften kommt nicht in Betracht. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie eine außergewöhnliche Härte ... mehr

Anträge / Formulare

01.04.2024

Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja