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Suchergebnis (9505 Treffer)

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz). Bei kürzlich erfolgter Einreise: Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war. Bei einem Voraufenthalt in Deutschland: Aktueller Aufenthaltstitel. Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm). Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice). Aus ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Anschriftsänderung: gebührenfrei
Gebühr: 37,00 Euro
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 ... mehr

Verfahrensablauf

01.05.2024

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
die Personalausweisbehörde am Wohnsitz bei Umzug innerhalb der Gemeinde und bei Wegzug ins Ausland, die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz bei Umzug in eine andere Gemeinde.

An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Gültiger Reisepass Aktuelles biometrisches Foto Visum, soweit dies für die Einreise erforderlich war Nachweis über einen schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland (z. B. Ausbildungsvertrag) Bei qualifizierter Berufsausbildung: Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (B1), wenn die Bildungseinrichtung Ihre Sprachkenntnisse nicht bereits geprüft hat oder kein vorbereitender Deutschkurs absolviert wird. Nachweise zum Lebensunterhalt und zur ... mehr

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.
Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Studienvorbereitende Maßnahmen sind
... mehr

An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises


Bearbeitungsdauer

01.05.2024

etwa sechs bis acht Wochen


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)§ 45 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Voraussetzungen

01.05.2024

Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurden als international Schutzberechtigte/r in einem anderen EU- Mitgliedstaat anerkannt. Sie studieren seit mindestens zwei Jahren in einem anderen EU-Mitgliedstat. Sie haben eine Zulassung ... mehr

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Wenn Sie in einem anderen EU- Mitgliedstaat als international Schutzberechtigte/r anerkannt sind und dort seit mindestens zwei Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung Ihres Studiums in Deutschland erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Studienteils erteilt, ... mehr

Bearbeitungsdauer

01.05.2024

Dauer (bei fester Zeit): ca. 8
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)


Was sollte ich noch wissen?

01.05.2024

Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann. Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann. Unrichtige oder ... mehr