Suchergebnis (9486 Treffer)
Voraussetzungen
01.04.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Die ausländische Person in Deutschland besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU, Blaue Karte ... mehr
Teaser
01.04.2024
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
05.11.2020
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
Dauer: ca. 8 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Anträge / Formulare
01.04.2024
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Teaser
01.04.2024
Wenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bei einem Bildungsträger teilnehmen.
Zuständige Stelle
01.04.2024
Das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Die Erstausfertigung einer Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung erteilt wird.
Gebühr: 10,00 Euro
Erteilung einer Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
Gebühr: 10,00 Euro
Erteilung einer Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Keine
Anträge / Formulare
01.04.2024
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 5 AufenthG
§ 12 AufenthG
§ 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
§ 44 AufenthG
§ 44a AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 45 AufenthV
§ 50 AufenthV
§ 53 AufenthV
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnung
§ 12 AufenthG
§ 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
§ 44 AufenthG
§ 44a AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 45 AufenthV
§ 50 AufenthV
§ 53 AufenthV
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnung
Verfahrensablauf
01.04.2024
Der Verkäufer oder Käufer unterrichtet die Gemeinde über den Inhalt eines Kaufvertrages.
Besteht kein Vorkaufsrecht oder übt die Gemeinde es nicht aus, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen (sog. Negativbescheid / -testat).
Übt die Gemeinde das Vorkaufsrecht dagegen aus, wird ein selbständiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und ... mehr
Besteht kein Vorkaufsrecht oder übt die Gemeinde es nicht aus, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen (sog. Negativbescheid / -testat).
Übt die Gemeinde das Vorkaufsrecht dagegen aus, wird ein selbständiger Kaufvertrag zwischen Verkäufer und ... mehr