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Verfahrensablauf
01.05.2024
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie ... mehr
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Klagefrist: 1 Monat
Rechtsbehelf
01.05.2024
Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
27.10.2020
Voraussetzungen
01.05.2024
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.
Rechtsbehelf
01.05.2024
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Zuständige Stelle
01.05.2024
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
05.11.2020
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 21 Sozialgesetzbuch V (SGB 5)
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 16 d Absatz 1 i.V.m. § 16d Abs. 2 AufenthG
§ 16d Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
§ 16d Absatz 2 Aufenthaltsgesetz