Suchergebnis (9485 Treffer)
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, erfolgt die Bearbeitung des Antrags nach Möglichkeit zeitnah. Erfolgt eine Bescheidung des Antrags ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten, besteht das Rechtsmittel der Untätigkeitsklage.
Teaser
01.04.2024
Wenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bei einem Maßnahmeträger teilnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
01.04.2024
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.
Klagefrist: 1 Monat
Verfahrensablauf
01.04.2024
Ihren Aufenthaltstitel müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Während Ihres Termins werden Ihre ... mehr
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Während Ihres Termins werden Ihre ... mehr
Rechtsbehelf
01.04.2024
Widerspruch
Dem Bescheid, welcher auf den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis erlassen wird, ist das weitere Verfahren über die Einlegung eines Widerspruchs zu entnehmen.
Dem Bescheid, welcher auf den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis erlassen wird, ist das weitere Verfahren über die Einlegung eines Widerspruchs zu entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Keine
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen.
Gebühr: 100,00 Euro
Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.Gebühr: 50,00 Euro
Bei Minderjährigen
Gebühr: 100,00 Euro
Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.Gebühr: 50,00 Euro
Bei Minderjährigen
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 25 Abs. 3 AufenthG
§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG
§ 60 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
§12a AufenthG
§ 9 AufenthG
§ 26 AufenthG
§ 45 AufenhV
§ 53 Abs. 1 AufenthV
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnung... mehr
§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG
§ 60 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
§12a AufenthG
§ 9 AufenthG
§ 26 AufenthG
§ 45 AufenhV
§ 53 Abs. 1 AufenthV
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnung... mehr
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis§ 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Selbständige Tätigkeit; freiberufliche Tätigkeit§ 18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Sie können als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Sie gemeinsam in Deutschland leben möchten.
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für mindestens ein Jahr erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für mindestens ein Jahr erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Bearbeitungsdauer
01.04.2024
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von den örtlichen Gegebenheiten sowie von der sachlichen Richtigkeit der Angaben im Antrag sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.
Anträge / Formulare
01.04.2024
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Anträge / Formulare
01.04.2024
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
des Landes Brandenburg