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Suchergebnis (9485 Treffer)

Bearbeitungsdauer

01.04.2024

Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, erfolgt die Bearbeitung des Antrags nach Möglichkeit zeitnah. Erfolgt eine Bescheidung des Antrags ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten, besteht das Rechtsmittel der Untätigkeitsklage.


Teaser

01.04.2024

Wenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bei einem Maßnahmeträger teilnehmen.


Welche Fristen muss ich beachten?

01.04.2024

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden. Klagefrist: 1 Monat

Verfahrensablauf

01.04.2024

Ihren Aufenthaltstitel müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Während Ihres Termins werden Ihre ... mehr

Rechtsbehelf

01.04.2024

Widerspruch
Dem Bescheid, welcher auf den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis erlassen wird, ist das weitere Verfahren über die Einlegung  eines Widerspruchs zu entnehmen.


Welche Gebühren fallen an?

01.04.2024

Keine


Welche Gebühren fallen an?

01.04.2024

Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen.
Gebühr: 100,00 Euro
Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.Gebühr: 50,00 Euro
Bei Minderjährigen

Bearbeitungsdauer

01.04.2024

Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.


Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 25 Abs. 3 AufenthG
§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG
§ 60 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
§12a AufenthG
§ 9 AufenthG
§ 26 AufenthG
§ 45 AufenhV
§ 53 Abs. 1 AufenthV
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnung... mehr

Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis§ 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Selbständige Tätigkeit; freiberufliche Tätigkeit§ 18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Leistungsbeschreibung

01.04.2024

Sie können als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Sie gemeinsam in Deutschland leben möchten.
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für mindestens ein Jahr erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.


Bearbeitungsdauer

01.04.2024

Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von den örtlichen Gegebenheiten sowie von der sachlichen Richtigkeit der Angaben im Antrag sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.


Anträge / Formulare

01.04.2024

-    Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
-    Onlineverfahren vereinzelt möglich 
-    Schriftform erforderlich: ja 
-    Persönliches Erscheinen nötig: ja
 


Anträge / Formulare

01.04.2024

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Fachlich freigegeben durch

01.04.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg