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01.04.2024
EU- und EWR-Bürger, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.
Leistungsbeschreibung
01.04.2024
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
11.09.2020
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Für die Beurkundung muss die Identität nachgewiesen werden. Sie müssen sich daher mit einem Personalausweis, Reisepass oder vergleichbaren Dokumenten ausweisen können.
Fachlich freigegeben am
01.04.2024
22.11.2021
Welche Fristen muss ich beachten?
01.04.2024
Gültigkeit des Aufenthaltstitels mindestens 1 Jahr,
wichtiger Hinweis: Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung.
wichtiger Hinweis: Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung.
Rechtsgrundlage
01.04.2024
§ 25 Abs. 3 AufenthG
§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG
§ 60 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
§12a AufenthG
§ 9 AufenthG
§ 26 AufenthG
§ 45 AufenhV
§ 53 Abs. 1 AufenthV
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnung... mehr
§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG
§ 60 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
§12a AufenthG
§ 9 AufenthG
§ 26 AufenthG
§ 45 AufenhV
§ 53 Abs. 1 AufenthV
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnung... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.04.2024
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
01.04.2024
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist
Längstens drei Jahre
Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist
Längstens drei Jahre
Welche Gebühren fallen an?
01.04.2024
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Voraussetzungen
01.04.2024
Sie haben Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
Sie leben in einer
vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder
vergleichbaren Wohnform.
Fachlich freigegeben durch
01.04.2024
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
des Landes Brandenburg
Anträge / Formulare
01.04.2024
Onlineverfahren vereinzelt möglich
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Teaser
01.04.2024
Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist für Arbeitslose und Beschäftigte möglich.