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Suchergebnis (9504 Treffer)

Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Keine


Fachlich freigegeben am

01.05.2024

03.09.2020

Teaser

01.05.2024

In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.


Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Eine außerbetriebliche Berufsausbildung ist eine Alternative zu einer Ausbildung in einem Betrieb, wenn Sie noch keine Ausbildung gefunden haben und Sie keine Perspektive haben, wie es in Zukunft weitergehen soll.
Eine außerbetriebliche Berufsausbildung kommt für Sie auch dann in Frage, wenn Ihre betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung vorzeitig beendet wurde und die Aufnahme einer betrieblichen ... mehr

Teaser

01.05.2024

Als Inhaber einer Mobiler-ICT-Karte können Sie unter bestimmten Bedingungen deren Verlängerung beantragen


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 16 Absatz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)§ 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Voraussetzungen

01.05.2024

Sie haben einem Kindervorschlag im Rahmen eines internationalen Adoptionsverfahrens zugestimmt. Die Auslandsvermittlungsstelle muss Sie im Rahmen des Adoptionsverfahrens aufgefordert haben, eine Erklärung nach § 7 Abs. 1 AdÜbAG abzugeben und Sie müssen bereit sein, dass Ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren. § 7 Abs. 1 Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG)

Anträge / Formulare

01.05.2024

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Voraussetzungen

01.05.2024

Die Mutter kann eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.
Der Vater eines Kindes kann keine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.
Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, wird keine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erteilt.


Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

Die Erstausfertigung einer Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung erteilt wird.
Gebühr: 10,00 Euro
Erteilung einer Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

Zuständige Stelle

01.05.2024

Das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden seinen Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt


Teaser

01.05.2024

Miteinander verheiratete Personen können unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.
Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus


Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis§ 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - Selbständige Tätigkeit; freiberufliche Tätigkeit§ 18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)