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01.04.2024

EU- und EWR-Bürger, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.


Leistungsbeschreibung

01.04.2024

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht ... mehr

Fachlich freigegeben am

01.04.2024

11.09.2020

Fachlich freigegeben durch

01.04.2024

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.04.2024

Für die Beurkundung muss die Identität nachgewiesen werden. Sie müssen sich daher mit einem Personalausweis, Reisepass oder vergleichbaren Dokumenten ausweisen können.


Fachlich freigegeben am

01.04.2024

22.11.2021

Welche Fristen muss ich beachten?

01.04.2024

Gültigkeit des Aufenthaltstitels mindestens 1 Jahr,
wichtiger Hinweis: Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung.


Rechtsgrundlage

01.04.2024

§ 25 Abs. 3 AufenthG
§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG
§ 60 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
§12a AufenthG
§ 9 AufenthG
§ 26 AufenthG
§ 45 AufenhV
§ 53 Abs. 1 AufenthV
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnung... mehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.04.2024

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

01.04.2024

Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist
Längstens drei Jahre


Welche Gebühren fallen an?

01.04.2024

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.


Voraussetzungen

01.04.2024

Sie haben Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Sie leben in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder vergleichbaren Wohnform.

Fachlich freigegeben durch

01.04.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


Anträge / Formulare

01.04.2024

Onlineverfahren vereinzelt möglich Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: ja

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01.04.2024

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie. Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist für Arbeitslose und Beschäftigte möglich.