Suchergebnis (9486 Treffer)
Bearbeitungsdauer
01.05.2024
Einzelfallabhängig
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Eheurkunde oder beglaubigter Auszug aus dem Eheregister
mit Übersetzung, Apostille und ggf. inhaltlicher Überprüfung. (Wird im Detail durch das zuständige Standesamt festgelegt)
mit Übersetzung, Apostille und ggf. inhaltlicher Überprüfung. (Wird im Detail durch das zuständige Standesamt festgelegt)
Teaser
01.05.2024
Miteinander verheiratete Personen können unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.
Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus
Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus
Teaser
01.05.2024
Wenn Sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung bei einem Maßnahmeträger teilnehmen.
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
01.05.2024
Eine außergewöhnliche Härte kann nur dann angenommen werden, wenn Sie sich in einer Notlage befinden, die sich deutlich von der Lage anderer Ausländer unterscheidet.
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 5 AufenthG
§ 12 AufenthG
§ 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
§ 44 AufenthG
§ 44a AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 45 AufenthV
§ 50 AufenthV
§ 53 AufenthV
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnung
§ 12 AufenthG
§ 25 Abs. 4 S. 2 AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
§ 44 AufenthG
§ 44a AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 45 AufenthV
§ 50 AufenthV
§ 53 AufenthV
AufenthaltsgesetzAufenthaltsverordnung
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Was sollte ich noch wissen?
01.05.2024
Einen Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
Reiseausweise für Ausländer enthalten folgende sichtbare Angaben: Ausstellende Behörde, Tag der Ausstellung, Gültigkeitsdauer, Seriennummer, persönliche Daten des Ausweisinhabers (Familienname und ggf. Geburtsname, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Körpergröße, Farbe der ... mehr
Bearbeitungsdauer
01.05.2024
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Vorlage der aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis
aktuelles biometrisches Foto
Nachweise der Identität, z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis
Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufsausübungserlaubnis)
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
Mietvertrag
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften verlängert werden. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften kommt nicht in Betracht. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie eine außergewöhnliche Härte ... mehr
An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 18151111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Telefon: 030 18151111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)