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Anträge / Formulare

01.05.2024

Formulare: ja  Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten) Schriftform erforderlich: nein Persönliches Erscheinen nötig: nein
  § 14 Gewerbeordnung (GewO) Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig) Gewerbe-Abmeldung (Kurzfassung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Ummeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität). Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, ... mehr

Welche Gebühren fallen an?

01.05.2024

Keine


Fachlich freigegeben am

01.05.2024

23.11.2020

Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder aktuellen Aufenthaltserlaubnis oder – wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig ohne Visum aufhalten – innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden. Klagefrist: 1 Monat

Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Es gibt keine Frist. Die außerbetrieblichen Berufsausbildungen beginnen meistens im August oder September eines Jahres. Sie sollten daher für eine Teilnahme so frühzeitig wie möglich vor Beginn der außerbetrieblichen Berufsausbildung in der Agentur für Arbeit vorsprechen. Sie schließen vor Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem Maßnahmeträger, der Ihnen auch einen festen ... mehr

Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)

Voraussetzungen

01.05.2024

der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet Antragsberechtigt sind die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag ... mehr

Voraussetzungen

01.05.2024

Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Die ausländische Person in Deutschland besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU, Blaue Karte ... mehr

Anträge / Formulare

01.05.2024

Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja


Bearbeitungsdauer

01.05.2024

Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.


Was sollte ich noch wissen?

01.05.2024

Einen Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Reiseausweise für Ausländer enthalten folgende sichtbare Angaben: Ausstellende Behörde, Tag der Ausstellung, Gültigkeitsdauer, Seriennummer, persönliche Daten des Ausweisinhabers (Familienname und ggf. Geburtsname, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Körpergröße, Farbe der ... mehr

Bearbeitungsdauer

01.05.2024

ca. 8
Weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des Reiseausweises durch die Bundesdruckerei.


Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist
Längstens drei Jahre