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Suchergebnis (9486 Treffer)

Bearbeitungsdauer

01.05.2024

Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.


Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften verlängert werden. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften kommt nicht in Betracht. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie eine außergewöhnliche Härte ... mehr

Rechtsbehelf

01.05.2024

Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.


Verfahrensablauf

01.05.2024

Den Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung müssen Sie schriftlich beantragen:
Legen Sie Praktikumsinhalte, Dauer, Vergütung und Eignungskriterien für die Teilnehmenden fest und melden Sie das offene Angebot an Ihre Kammer und an Ihre Agentur für Arbeit.  Sie erhalten dann eine Auskunft über eine vorläufige Förderzusage. Falls Ihre angehenden Praktikanten keine Leistungen vom Jobcenter ... mehr

Welche Fristen muss ich beachten?

01.05.2024

Es gibt keine Frist. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Einstiegsqualifizierung beginnt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss vor Antritt des Praktikums in der Berufsschule angemeldet werden, sofern Berufsschulpflicht besteht.


Anträge / Formulare

01.05.2024

Formulare vorhanden: Nein 
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Was sollte ich noch wissen?

01.05.2024

Die Einwilligung in die Adoption muss notariell (also von einer Notarin oder einem Notar) beurkundet werden.
Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist ebenfalls in einem Notariat möglich, aber beispielsweise auch in einem Jugendamt.


Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


Verfahrensablauf

01.05.2024

Bitte besprechen Sie Ihren Förderbedarf mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft. Vereinbaren Sie dazu möglichst frühzeitig einen Termin. Mit Ihrer Integrationsfachkraft besprechen Sie, ob eine Unterstützung aus der Freien Förderung SGB II für Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig und möglich ist oder ob zuerst andere Unterstützungsleistungen zum Einsatz kommen können. Ist eine Leistung ... mehr

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Mit den Förderleistungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) stehen gute Möglichkeiten offen, wie Ihr Jobcenter Sie bei Ihrer Integration in Arbeit unterstützen kann. In den Fällen, in denen diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichen, kann die sogenannte Freie Förderung SGB II zusätzliche Unterstützung bieten.
Ob eine Unterstützung aus ... mehr

Rechtsgrundlage

01.05.2024

Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die ... mehr

Verfahrensablauf

01.05.2024

Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen. Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie ... mehr

Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die ... mehr

Teaser

01.05.2024

Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.