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Welche Fristen muss ich beachten?
01.05.2024
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist
Längstens drei Jahre
Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist
Längstens drei Jahre
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften verlängert werden. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften kommt nicht in Betracht. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie eine außergewöhnliche Härte ... mehr
Anträge / Formulare
01.05.2024
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
01.05.2024
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
Keine Möglichkeit der Verlängerung oder Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis
Besondere Umstände des Einzelfalles begründen außergewöhnliche Härte
Drohen der vollziehbaren Ausreisepflicht
Vorlage der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (bspw. Lebensunterhaltssicherung, ausreichender Wohnraum, Passpflicht)
Kein Ausweisungsinteresse
Kein Einreise- und Aufenthaltsverbot
Voraussetzungen
01.05.2024
Das Praktikum muss:
zwischen 6 und 12 Monate dauern.
vergütet und sozialversichert sein.
Die Praktikantin oder der Praktikant muss zum förderfähigen Personenkreis gehören. Dies muss durch das Jobcenter geprüft werden.
Die Praktikantin oder der Praktikant darf vorher noch nicht in Ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen sein.
Die Einstiegsqualifizierung darf nicht im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartnerin ... mehr
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung zwischen dem Betrieb und dem jungen Menschen
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 1747 BGB§ 1750 BGB
Rechtsbehelf
01.05.2024
Anweisung durch das Amtsgericht
Teaser
01.05.2024
Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.
Gebühren
01.05.2024
Gebühr: 30,00 Euro
Voraussetzungen
01.05.2024
Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
Der Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen
Die verstorbene Person hatte im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit ... mehr
Teaser
01.05.2024
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Rechtsbehelf
01.05.2024
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Nachbeurkundung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Nachbeurkundung vorzunehmen.
Voraussetzungen
01.05.2024
der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet
Antragsberechtigt sind
die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für im Ausland verstorbene Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hatten.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag ... mehr
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag ... mehr