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Fachlich freigegeben durch

01.05.2024

Niedersächsisches MInisterium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Rechtsbehelf

01.05.2024

Kein Rechtsbehelf


Verfahrensablauf

01.05.2024

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit ... mehr

Voraussetzungen

01.05.2024

Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Die ausländische Person in Deutschland besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU, Blaue Karte ... mehr

Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)

Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches ... mehr

Rechtsgrundlage

01.05.2024

§ 28 Absatz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz

Anträge / Formulare

01.05.2024

Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten Onlineverfahren vereinzelt möglich Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: ja

Rechtsbehelf

01.05.2024

Widerspruch Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht

Welche Unterlagen werden benötigt?

01.05.2024

Ausgefüllter Antrag Nachweis über aktuellen Aufenthalt (zum Beispiel Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung) Nachweise über Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge über Konten und Wertanlagen im In und Ausland, Fahrzeuge, Schmuck, Immobilien) Nachweise über Einkommen aller Familienmitglieder im Haushalt (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Kindergeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss) Gegebenenfalls Nachweis über Kranken und Pflegeversicherung Gegebenenfalls leistungsbezogene Nachweise Mutterpass ... mehr

An wen muss ich mich wenden?

01.05.2024

Für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Es können auch kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden herangezogen werden. Bei bestimmten Personengruppen obliegt die Zuständigkeit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI).


Leistungsbeschreibung

01.05.2024

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie beabsichtigen, in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten, um die festgestellten Defizite im Rahmen der qualifizierten Beschäftigung auszugleichen. Nicht reglementierte Berufe sind Berufe ohne bestimmte staatliche Vorgaben zu deren Ausübung. Das heißt es gibt keine Berufszulassung, die nötig wäre, um in dem Beruf ... mehr

Teaser

01.05.2024

Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.


Fachlich freigegeben am

01.05.2024

07.10.2020

Zuständige Stelle

01.05.2024

Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ... mehr