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Fachlich freigegeben durch
01.05.2024
Niedersächsisches MInisterium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Rechtsbehelf
01.05.2024
Kein Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
01.05.2024
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit ... mehr
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit ... mehr
Voraussetzungen
01.05.2024
Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Die ausländische Person in Deutschland besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU, Blaue Karte ... mehr
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches ... mehr
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches ... mehr
Rechtsgrundlage
01.05.2024
§ 28 Absatz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz
Anträge / Formulare
01.05.2024
Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
Onlineverfahren vereinzelt möglich
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Rechtsbehelf
01.05.2024
Widerspruch
Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht
Welche Unterlagen werden benötigt?
01.05.2024
Ausgefüllter Antrag
Nachweis über aktuellen Aufenthalt (zum Beispiel Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung)
Nachweise über Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge über Konten und Wertanlagen im In und Ausland, Fahrzeuge, Schmuck, Immobilien)
Nachweise über Einkommen aller Familienmitglieder im Haushalt (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Kindergeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss)
Gegebenenfalls Nachweis über Kranken und Pflegeversicherung
Gegebenenfalls leistungsbezogene Nachweise
Mutterpass
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An wen muss ich mich wenden?
01.05.2024
Für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Es können auch kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden herangezogen werden. Bei bestimmten Personengruppen obliegt die Zuständigkeit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI).
Leistungsbeschreibung
01.05.2024
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie beabsichtigen, in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten, um die festgestellten Defizite im Rahmen der qualifizierten Beschäftigung auszugleichen. Nicht reglementierte Berufe sind Berufe ohne bestimmte staatliche Vorgaben zu deren Ausübung. Das heißt es gibt keine Berufszulassung, die nötig wäre, um in dem Beruf ... mehr
Teaser
01.05.2024
Wenn Sie über die sonstigen gesetzlich geregelten Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit hinaus noch weitergehende, arbeitsmarktbezogene Förderbedarfe haben, können Sie im Einzelfall Leistungen der sogenannten Freien Förderung SGB II beantragen.
Fachlich freigegeben am
01.05.2024
07.10.2020
Zuständige Stelle
01.05.2024
Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ... mehr